Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, sieht in dem Karriereweg des neuen Pokerweltmeisters Pius Heinz eine Bestätigung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes. Heinz wird in den Medien damit zitiert, sich irgendwann „mit ein paar Euro Startguthaben“ bei einer Poker-Plattform im Internet angemeldet und dort seine Fähigkeiten ausgebaut zu haben. Dies ist laut geltendem Glücksspielrecht in Deutschland verboten.
„Deutschlandweit berichten die Medien über den Pokerweltmeister und dessen Karriereweg. Dabei wird völlig selbstverständlich darüber berichtet, dass Heinz das Pokern im Internet gelernt hat. Die wenigsten wissen, dass das verboten ist“, stellte Arp heute (9. November 2011) in Kiel fest.
Das zeige die Weltfremdheit eines Verbotes, das ohnehin niemand überwachen und durchsetzen könne. Der Abgeordnete sieht durch dieses Beispiel den Weg Schleswig-Holsteins erneut bestätigt, den Internetmarkt über unter Auflagen vergebene Konzessionen der Kontrolle zuzuführen. Er warb einmal mehr dafür, dass die anderen 15 Bundesländer diesen Weg bei der Novellierung des Glücksspielrechts mitgehen. Bislang wollen die anderen 15 Bundesländer an dem Verbot festhalten.
„Unsere Kontrolle durch Konzessionierung hilft mehr, als weltfremde Verbote. So können wir den Schutz derjenigen Spieler sicherstellen, die bereits heute im Netz unterwegs sind. Wenn man berücksichtigt, welchen Boom Weltmeistertitel in anderen Sportarten ausgelöst haben, dann wird sich deren Zahl in den kommenden Jahren noch einmal deutlich erhöhen. Umso dringender ist es, dass wir diesen Markt unter Kontrolle kriegen“, betonte Arp abschließend.